Besondere Prozesskostenregelung für Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes Die Fragen der Prozesskostenregelung und der Prozessfinanzierung sind zur Gewährleistung der Effektivität von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes grundlegend. Echter kollektiver Rechtsschutz setzt genügende, insbesondere auch finanzielle Anreize für Verbands- oder Gruppenkläger voraus, ansonsten diese Instrumente in der Praxis kaum die gewünschte Wirkung entfalten können.