Gerade für Verfahren der kollektivierten Rechtsverfolgung auf der Basis einer Abtretung von Ansprüchen mit anschliessender kollektiver Geltendmachung mittels objektiver Klagenhäufung wäre ein vermehrter Markt für Prozessfinanzierung positiv. In diesem Zusammenhang wäre allenfalls zu prüfen, ob und inwiefern unter bestimmten Bedingungen gewisse Verbände oder Einrichtungen im öffentlichen Interesse möglicherweise auch vermehrt unterstützt werden könnten, um über die notwendigen Ressourcen für ein solches Vorgehen zu verfügen, wie dies beispielsweise in Österreich der Fall ist. Einem solchen Vorgehen wären wiederum von vornherein in verschiedener Hinsicht enge Grenzen zu setzen.