Zum einen kann sie im Rahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung oder auch der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Wege des Individualrechtsschutzes (Klagenhäufung) einen verbesserten Rechtsschutz ermöglichen. Zum andern kommt ihr für die Finanzierung von eigentlichen Kollektivverfahren, insbesondere auch von Verbandsklagen, eine entscheidende Rolle zu. Grundsätzlich begrüssenswert wäre es daher, wenn sich in der Schweiz ein effektiver und funktionierender Markt für Prozessfinanzierung entwickelt.