Gleichzeitig stellt sich dabei die Frage der Prozessfinanzierung unter zwei Gesichtspunkten: Einerseits fragt es sich, wie sich kollektive Verfahren in der Praxis effektiv finanzieren lassen. Andererseits wird bei Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes die Regelung der Prozesskosten zur Verhinderung von Missbräuchen des kollektiven Rechtsschutzes diskutiert.241 Aus diesen Gründen kommt bei der Diskussion um (neue) Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes der Kostenfrage eine zentrale Bedeutung zu.242 Damit ergeben sich folgende drei Feststellungen: