Zwar hat der Schaden des Einzelnen einen so grossen Wert, dass er eine gerichtliche Durchsetzung anstrebt, doch heisst das umgekehrt nicht, dass er dazu in der Lage oder bereit ist, in einem ersten Schritt die Prozesskosten vorzuschiessen. Dies kann umso problematischer sein, wenn sich eine Vielzahl Geschädigter in der gleichen Lage befinden können, wovon letztlich ein (mutmasslicher) Schädiger profitiert, beispielsweise ein Grossunternehmen in einem Streuschadensfall gegenüber einer Vielzahl von Anlegerinnen und Anlegern oder Konsumentinnen und Konsumenten.