Auch wenn es sich dabei um eine Kann-Vorschrift handelt und den Gerichten dabei im Rahmen der Zielsetzung der Vorschrift, nämlich die Gerichtskasse vor Kostenrisiken zu schützen, ein Ermessen zukommt, werden solche Kostenvorschüsse heute in vielen Fällen erhoben.226 Auch wenn damit keine faktische Zugangsschranke zur Rechtspflege beabsichtigt ist, kann sich diese Vorschusspflicht gerade in Massenschadensfällen so auswirken: Zwar hat der Schaden des Einzelnen einen so grossen Wert, dass er eine gerichtliche Durchsetzung anstrebt, doch heisst das umgekehrt nicht, dass er dazu in der Lage oder bereit ist, in einem ersten Schritt die Prozesskosten vorzuschiessen.