4 Besondere Fragen 4.1 Prozessfinanzierung als Chance und Risiko des kollektiven Rechtsschutzes 4.1.1 Problem der Prozesskosten und Prozessfinanzierung bei Massen- und Streuschäden Allgemeines Die ZPO enthält die Regelungen zu den Prozesskosten für sämtliche Zivilverfahren in der Schweiz, auch wenn die Kantone – in Umsetzung ihrer Kompetenz zur Gerichtsorganisation gemäss Artikel 3 ZPO – nach Artikel 96 ZPO für die Festsetzung der Tarife für die Prozesskosten zuständig sind.225 Diese Regelungen sind vor dem Hintergrund des Zwecks des Zivilprozesses als Individualverfahren zu sehen.