Auch hat es sich im internationalen Kontext als innovatives und auch attraktives Instrument des kollektiven Rechtsschutzes erwiesen, welches angesichts der notwendigen Prüfung eines Vergleiches durch ein Gericht hinsichtlich formeller, aber auch materieller Angemessenheit auch mit den schweizerischen Verfahrensgrundsätzen kompatibel wäre. Damit würde letztlich auch die Schweiz als expansiver und international attraktiver Justizstandort gestärkt (vgl. dazu auch nachfolgend unter Ziffer 4.4).