Ein solches System erschiene als eine sinnvolle Ergänzung des geltenden Rechtsschutzsystems, auch wenn es lediglich für ganz spezifische, vorab internationale Massenschadensfälle in Betracht kommen dürfte. Auch hat es sich im internationalen Kontext als innovatives und auch attraktives Instrument des kollektiven Rechtsschutzes erwiesen, welches angesichts der notwendigen Prüfung eines Vergleiches durch ein Gericht hinsichtlich formeller, aber auch materieller Angemessenheit auch mit den schweizerischen Verfahrensgrundsätzen kompatibel wäre.