Dies belegen nicht zuletzt vergleichbare Instrumente des geltenden Rechts. Dabei wäre dem Aspekt der Missbrauchsbekämpfung grösste Beachtung zu schenken, um nicht das bestehende Ungleichgewicht zwischen Geschädigten und Schädigern ins Gegenteil zu verkehren. Dabei müsste dem Gericht eine zentrale Rolle zukommen, um einerseits solche Massenverfahren überhaupt effizient und kompetent abwickeln zu können, aber andererseits auch um allfällige Missbräuche solcher Verfahren ausschliessen zu können. Zentraler Punkt eines solchen Modells wäre