Ergebnis Angesichts dieses Befundes erscheinen daher als weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des effektiven Rechtsschutzes bei Massen- und Streuschäden für die Zukunft auch zwei Formen der Gruppenklage durchaus prüfenswert: Zum Ersten wäre die Einführung einer allgemeinen repräsentativen Gruppenklage auf der Basis eines opt in-Modells in Erwägung zu ziehen. Eine solche Gruppenklage könnte ein effizientes Instrument zur verbesserten Durchsetzung von Massenschäden darstellen und wäre mit dem schweizerischen Rechtssystem kompatibel. Dies belegen nicht zuletzt vergleichbare Instrumente des geltenden Rechts.