Fehlen eines Instruments zur kollektiven Erledigung von Massenschäden mittels verbindlichen Vergleichs Gerade in Massenschadensfällen, teilweise aber bei Streuschäden, stellen Vergleiche insbesondere auch unter (prozess-)ökonomischen Gesichtspunkten probate Mittel der Schadensregulierung im Interesse sämtlicher Beteiligter dar. Im Unterschied zum Individualprozess ist es insbesondere aus Sicht der in Anspruch genommen Partei(en) bei einem solchen Vergleich entscheidend, dass einem Vergleich möglichst umfassende Verbindlichkeit in Bezug auf sämtliche Geschädigten zukommt.