Ablehnung des US-amerikanischen class action-Systems und von opt out-Gruppenklagen Das System der class actions, wie es vor allem in den USA existiert, wurde für das schweizerische Recht bisher stets konsequent und mit einer Ausnahme einhellig abgelehnt:220 Ausgehend von den Funktionen und Vorteilen der US-amerikanischen class action schlug, soweit ersichtlich, lediglich