Zwar kennt das schweizerische Recht bisher keine allgemeine repräsentative Gruppenklage. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im geltenden Recht Formen repräsentativer Prozessführung existieren, welche in ihren Wirkungen einer Gruppenklage sehr nahe kommen. Mit dem Ziel der Gewährleistung und Verbesserung eines effektiven Rechtsschutzsystems zur Geltendmachung und Durchsetzung von Massen- und Streuschäden erscheinen drei Aspekte bemerkenswert: