3.4.5 Bewertung und Folgerungen Repräsentative Gruppenklagen können nach überwiegender Ansicht ein effizientes und taugliches Mittel des kollektiven Rechtsschutzes zur Durchsetzung von Massen- und Streuschäden darstellen.219 Gerade bei Massenschäden, bei denen es um die Erhaltung und Gewährleistung der Effizienz der Verfahren und des Justizwesens geht, stellen Gruppenklagen ein zentrales Element für ein funktionierendes Rechtsschutzsystem dar. Zwar kennt das schweizerische Recht bisher keine allgemeine repräsentative Gruppenklage.