Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung solcher gerichtlich für verbindlich erklärte Gruppenvergleiche.217 Gleichzeitig hat sich das niederländische Verfahren als international attraktiv erwiesen. Auch vor diesem Hintergrund wurde es verschiedentlich als für die Schweiz prüfenswert erachtet.218 Anzufügen ist, dass in den Niederlanden offenbar Bestrebungen zur Revision und insbesondere zur Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den Bereich insolvenzrechtlicher Streitigkeiten bestehen.