gleichzeitig waren die beiden schweizerischen Firmen SCOR Holding (Switzerland) AG und Zurich Financial Services AG beteiligt.216 Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung solcher gerichtlich für verbindlich erklärte Gruppenvergleiche.217 Gleichzeitig hat sich das niederländische Verfahren als international attraktiv erwiesen.