achtung und Bedeutung erlangt. Insgesamt kam es bisher in mindestens sechs Fällen zu solchen verbindlichen Gruppenvergleichen.215 Aus internationaler und insbesondere auch aus schweizerischer Hinsicht bedeutsam ist, dass in vier dieser Fälle die Zuständigkeit niederländischer Gerichte und damit die Zulässigkeit dieses Gruppenvergleichsverfahrens auch in Bezug auf ausländische Geschädigte bejaht wurden.