Dabei kann ein vorgängig zwischen diesen Parteien geschlossener Vergleich zentral dem Amsterdamer Berufungsgericht zur Verbindlicherklärung eingereicht werden. Das Gericht prüft in einem besonderen Verfahren, über das sämtliche Geschädigten in besonderer Weise zu informieren sind, den Vergleich auf materielle Angemessenheit, formelle Fairness, Verfahrensmässigkeit sowie Effizienz.