bestrol (DES)-Fall. Im Unterscheid zu den herkömmlichen Formen von Gruppenklagen regelt das Gesetz ein besonderes Vergleichsverfahren zwischen einem oder mehreren (mutmasslich) haftenden Schädigern einerseits und einem Verein oder einer Stiftung, die im gemeinsamen Interesse sämtlicher Geschädigter handelt andererseits. Dabei kann ein vorgängig zwischen diesen Parteien geschlossener Vergleich zentral dem Amsterdamer Berufungsgericht zur Verbindlicherklärung eingereicht werden.