Massen- und Streuschäden: Bulgarien198, Dänemark199, Finnland200, Italien201, Norwegen202, Polen203, Portugal204, Spanien205 und Vereinigtes Königreich (England und Wales)206. Mit Ausnahme von Portugal und Bulgarien handelt es sich dabei um opt in-Gruppenklagen (vgl. dazu vorne unter Ziffer 3.4.1). In Dänemark und Norwegen sind ausnahmsweise zur Geltendmachung von (bestimmten207) Streuschäden auch opt out-Gruppenklagen zulässig. Nach überwiegendem Verständnis werden opt in-Mechanismen als besser mit der europäischen Tradition vereinbar erachtet.208 Unterschiedlich und teilweise kontrovers wird in den europäischen Ländern die Frage beurteilt,