Repräsentative Gruppenklagen existieren heute in vielen europäischen Ländern. Im Jahr 2003 ist in Schweden als erstem Land des kontinentaleuropäischen Rechtskreises196 ein Gruppenverfahrensgesetz in Kraft getreten,197 das eine repräsentative Gruppenklage mit opt in-Mechanismus vorsieht. Heute bestehen in folgenden Ländern zumindest sektorielle Gruppenklagen zur Geltendmachung von