Die wohl bekannteste und auch häufigste190 Form der class action ist die zumeist auf Schadenersatz gerichtete sogenannte common question class action nach Rule 23 (b) Ziffer (3) FRCP191 der bundesrechtlichen Ausgestaltung. In den meisten Fällen werden Sammelklagen mittels Vergleich erledigt.192 Darin wird denn gerade auch eine grosse Missbrauchsgefahr gesehen, indem Beklagte zu Vergleichen genötigt würden (sogenanntes legal blackmail).193 Nach herrschender Ansicht hängt das Missbrauchspotential der US class action jedoch weniger mit der Natur der Gruppenklage als vielmehr mit den materiell- und prozessrechtlichen Rah-