scheiden, wenn diese gemeinsame Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen, eine Vereinigung vieler Verfahren nicht praktikabel wäre und der Massenschadensfall bedeutende materielle, körperliche oder wirtschaftliche Schäden zur Folge hat. In einem ersten Schritt sollte die Spezialbehörde für alle aktuellen und zukünftigen Geschädigten verbindlich kollektiv über die gemeinsamen Tat- und Rechtsfragen entscheiden (insbesondere Kausalität und Widerrechtlichkeit) und im Ergebnis ein Feststellungsurteil über die allgemeine Haftung erlassen. In einer zweiten Phase sollte über die Entschädigung der einzelnen Geschädigten entschieden werden.