Bei dieser Klage handelt es sich entweder um eine Verantwortlichkeitsklage gemäss Artikel 145 ff. KAG gegen die verantwortlichen Personen oder um eine deliktische Schadenersatz- bzw. Erfüllungsklage gegen Dritte, die in beiden Fällen auf Ersatz des sog. mittelbaren Schadens der Anlegerinnen und Anleger an die kollektive Kapitalanlage geht. Vgl. dazu BSK KAG-DU PASQUIER/RAYROUX, Art. 85 N 2 ff. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 20. Dezember 2013 85 Bericht Bundesrat