Keine allgemeine Gruppenklage in der Schweiz Allgemein sind unter Gruppenklagen repräsentative Klagen zu verstehen, bei denen es zu einer Bündelung von Individualansprüchen kommt, indem ein Gruppenkläger eine Klage für weitere Personen führt, welche selbst formell nicht am Verfahren beteiligt sind, aber dennoch am Ergebnis teilhaben (sowohl in positivem wie auch im negativem Sinn), da über ihre Ansprüche ebenfalls mit Rechtskraft entschieden wird.157 Bekannteste Form der Gruppenklage ist die Sammelklage US-amerikanischer Prägung («class action»). Je nach Funktionsweise, wie neben dem Gruppenkläger weitere Personen