Bei einer Prüfung und Konzeptionierung eines schweizerischen Muster- oder Testverfahrens wären drei Aspekte besonders zu beachten: Erstens würde sich die Frage des sachlichen Anwendungsbereichs eines solchen Verfahrens stellen, d.h. für welche Bereiche ein solches ökonomisch sinnvoll und rechtsstaatlich adäquat erschiene. Der Anwendungsbereich könnte im Kapital- und Finanzmarktrecht durchaus weiter gefasst werden als im deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), daneben aber allenfalls auch andere Rechtsgebiete umfassen wie beispielsweise das Gleichstellungsoder allgemein das Arbeitsrecht.