Problematische Auswahl des «Pilotfalls» Gleichzeitig erscheint die Auswahl eines «Pilotfalls» für eine Muster- oder Testklage auf rein privatrechtlicher Basis in zweierlei Hinsicht problematisch: Zum Einen werden die übrigen Betroffenen von der Mitwirkung im Muster- oder Testverfahren ausgeschlossen, obschon das Ergebnis dieses Verfahrens eine faktische Präjudizwirkung hat, was in einem gewissen Widerspruch zum Anspruch auf rechtliches Gehör und Justizgewährung steht.