Seit 2012 besteht bei Abschluss eines Vergleichs im Musterverfahren neu die Möglichkeit des Austritts der übrigen Kläger innerhalb eines Monats ab Zustellung des Vergleichs. Hinsichtlich der Kosten kommt ein pro rata-Verteilschlüssel auf die betroffenen Einzelverfahren zur Anwendung. Nach Abschluss des Musterverfahrens werden die sistierten Einzelverfahren wieder aufgenommen und auf der (verbindlichen) Grundlage des Musterentscheids abgeschlossen.