Während dieser Zeit sind alle hängigen oder künftig noch eingeleiteten Verfahren sistiert, in denen die Entscheidung von den Feststellungszielen des Musterverfahrens abhängt. Der Musterentscheid wirkt für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens sowie darüber hinaus für alle sistierten Verfahren weiterer Parteien. In einer letzten Phase werden dann die individuellen Verfahren auf der Grundlage des Musterentscheids abgeschlossen, d.h. insbesondere allfällige individuelle Schadenersatzansprüche zugesprochen. Seit 2012 besteht bei Abschluss eines Vergleichs im Musterverfahren neu die Möglichkeit des Austritts der übrigen Kläger innerhalb eines Monats ab Zustellung des Vergleichs.