Musterverfahrensanträge werden in einem Klageregister im Internet veröffentlicht. Nach einem gerichtlichen Bewilligungsentscheid über ein Musterverfahren wird das eigentliche Musterverfahren vor einem Oberlandesgericht zwischen einem von diesem ausgewählten Musterkläger und der (Muster-)Beklagten sowie allfälligen weiteren Klägern, die am Musterverfahren als Beigeladene teilnehmen können, durchgeführt. Während dieser Zeit sind alle hängigen oder künftig noch eingeleiteten Verfahren sistiert, in denen die Entscheidung von den Feststellungszielen des Musterverfahrens abhängt.