Ein solches Musterverfahren kann auf Antrag von mindestens zehn Antragstellern zur Feststellung anspruchsbegründender oder anspruchsausschliessender Voraussetzungen oder zur Klärung von Rechtsfragen durchgeführt werden, welche innerhalb von sechs Monaten seit Publikation des ersten Musterverfahrensantrags eingehen müssen. Musterverfahrensanträge werden in einem Klageregister im Internet veröffentlicht.