Im Unterschied zur Schweiz existiert in Deutschland seit dem 1. November 2005 mit dem Kapitalanle- ger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)142 ein spezielles Gesetz, das für Rechtsstreitigkeiten aufgrund öffentlicher Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung vorsieht. Grundlage dieses zuerst auf eine Dauer von fünf Jahren befristeten, zwischenzeitlich aufgrund der positiven Erfahrungen143 bis 2020 verlängerten Sondererlasses bildete der Fall der Deutschen Telekom AG, welche sich in den Jahren 2000 bis 2003 mit Klagen von rund 13 000 Klägern wegen angeblicher falscher Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung konfrontiert sah.