3.3 Muster- oder Testklagen 3.3.1 Muster- oder Testklagen im geltenden Schweizer Recht Bei einer Muster- oder Testklage kommt es zu einer kollektiven Interessenwahrung, indem zunächst ein einziges typisches «Musterverfahren» («Modellfall») zwischen zwei Parteien über eine bestimmte Streitfrage durchgeführt wird, wobei dem zwischen diesen beiden Parteien ergehenden Entscheid bezüglich bestimmter Tat- und/oder Rechtsfragen eine Wirkung als prozessuales Exempel für bestimmte nachfolgende Prozesse zwischen weiteren Parteien zukommt, sodass in diesen Verfahren nicht mehr über die identische Streitfrage prozessiert werden muss.138 Konzeptionell handelt es sich