Verbandsklage die Effektivität der Rechtsdurchsetzung in Gebieten, in denen der Individualrechtsschutz aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreichend in Anspruch genommen wird und daher das Recht nicht effektiv durchgesetzt wird, d.h. insbesondere bei Streuschäden, verbessern bzw. gewährleisten.134 Auch eine Erweiterung allgemein auf die Geltendmachung reparatorischer Ansprüche wäre nicht unvereinbar mit herkömmlichen Prozessgrundsätzen.135 Daher wird die Verbandsklage gerade für die Durchsetzung von Streuschäden, insbesondere im Konsumentenrecht, als sehr sinnvolles und richtiges Instrument des kollektiven Rechtsschutzes erachtet:136 Mittels reparatorischer Verbandskla-