Im weiteren könnte eine (zumindest) auf Gewinnabschöpfung bzw. -herausgabe gerichtete Verbandsklage die Effektivität der Rechtsdurchsetzung in Gebieten, in denen der Individualrechtsschutz aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreichend in Anspruch genommen wird und daher das Recht nicht effektiv durchgesetzt wird, d.h. insbesondere bei Streuschäden, verbessern bzw. gewährleisten.134