Die einzelnen Geschädigten dürften wiederum ihre Individualersatzansprüche – wenn überhaupt – erst und nur nach einem positiven Ausgang einer Verbandsklage verfolgen,131 womit aber auch sogenannten Trittbrettfahrer oder free rider indirekt davon profitieren. Nachteilig wirkt sich ebenfalls aus, dass eine vorgängige Verbandsklage die Verjährung in Bezug auf die individuellen Leistungsansprüche nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht unterbricht.132 Bei Streuschäden kommt erschwerend hinzu, dass die betroffenen Geschädigten ihre individuellen, wertmässig kleinen Ersatzansprüche unabhängig von einem allfälligen vorausgehenden Feststel-