Ein solches Vorgehen scheitert vorab am hohen Prozessrisiko des Verbands in einem solchen Fall, ohne dass Aussicht auf einen entsprechenden möglichen Prozessgewinn besteht, so dass insbesondere auch keine Prozessfinanzierung in Betracht kommen dürfte. Die wenigsten Verbände verfügen über die nötigen finanziellen Mittel zur Bestreitung entsprechender Verfahren. Die einzelnen Geschädigten dürften wiederum ihre Individualersatzansprüche – wenn überhaupt – erst und nur nach einem positiven Ausgang einer Verbandsklage verfolgen,131 womit aber auch sogenannten Trittbrettfahrer oder free rider indirekt davon profitieren.