Unattraktivität paralleler Vorgehen mit Verbandsklage und individuellen Verfahren Mangels Verbandsklage auf Ersatz finanzieller Ansprüche ist es denkbar, dass ein Verband im Interesse einer Vielzahl von Massen- oder Streugeschädigten eine solche Klage einreicht und die einzelnen Geschädigten parallel dazu und auf der Basis der Erkenntnisse des Verbandsklageverfahrens ihre individuellen Ersatzansprüche verfolgen. Ein solches Vorgehen scheitert vorab am hohen Prozessrisiko des Verbands in einem solchen Fall, ohne dass Aussicht auf einen entsprechenden möglichen Prozessgewinn besteht, so dass insbesondere auch keine Prozessfinanzierung in Betracht kommen dürfte.