Im Unterschied etwa zu Österreich (vgl. dazu vorne Ziffer 3.1.3) spielt diese Form der gebündelten Geltendmachung von Individualansprüchen durch Verbände in der Schweiz bisher kaum eine praktische Rolle. Immerhin ist davon auszugehen, dass sich durch eine solche Bündelung von Einzelansprüchen zu einer Gesamtklage ein höherer Streitwert erreichen lässt, so dass auch eine Prozessfinanzierung durch einen professionellen Prozessfinanzierer möglich sein sollte.130