Einzig denkbare Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder sonstigen finanziellen Ansprüchen durch Verbände bildet damit die Abtretung von Ansprüchen seitens der Geschädigten an einen Verband, welcher diese anschliessend mittels objektiver Klagenhäufung geltend macht. Im Unterschied etwa zu Österreich (vgl. dazu vorne Ziffer 3.1.3) spielt diese Form der gebündelten Geltendmachung von Individualansprüchen durch Verbände in der Schweiz bisher kaum eine praktische Rolle.