lediglich reflexartig kann sich ein allfälliges Urteil faktisch auf alle Betroffenen auswirken, indem beispielsweise alle von einem Unterlassungsurteil oder einem Feststellungsentscheid profitieren.104 Stets bleiben aber die einzelnen Betroffenen zu einer selbständigen Klage legitimiert, wobei mehrere Klagen allenfalls nach den allgemeinen Regelungen koordiniert werden können (vgl. dazu auch vorne Ziffer 3.1.2).105 So könnte beispielsweise ein Verein für Freie Körperkultur (FKK) nach Artikel 89 ZPO auf Unterlassung und Feststellung der Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern, die seine Mitglieder nackt zeigen, durch ein Medienunternehmen klagen.