3.2 Verbandsklagen 3.2.1 Allgemeine Verbandsklage (Art. 89 ZPO) Bei einer Verbandsklage klagt ein als «Verband» konstituierter Kläger im kollektiven Interesse aller Mitglieder einer bestimmten Personengruppe, deren Interessen er wahrnimmt, selbständig einen bestimmten Anspruch gegen einen Beklagten ein, was mit gewissen Wirkungen für die Angehörigen der Personengruppe verbunden ist bzw. sein kann. Artikel 89 Absatz 1