Dabei wären auch direkte oder indirekte Leistungen an bestimmte qualifizierte Verbände oder Organisationen denkbar. Da jedoch eine staatliche Übernahme des gesamten Prozesskostenrisikos nicht in Betracht kommen dürfte, wäre gleichzeitig zu überlegen, wie sichergestellt werden kann, dass eine Prozessfinanzierung über einen entsprechend verbesserten Markt für Prozessfinanzierungen gewährleistet werden könnte (vgl. dazu hinten Ziffer 4.1).