Als mögliche Massnahme zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes im Rahmen des Individualrechtsschutzes mittels «uneigentlicher Sammelklagen» auf der Basis eines solchen Abtre- tungs- und Klagenhäufungsmodells wäre daher in Betracht zu ziehen, durch vorab finanzielle, aber auch organisatorische Unterstützungsmassnahmen an bestimmte, zur Führung solcher repräsentativer Sammelverfahren geeignete Institutionen, Verbände oder Vereinigungen die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass diese vermehrt zur Prozessführung in der Lage wären. Dabei wären auch direkte oder indirekte Leistungen an bestimmte qualifizierte Verbände oder Organisationen denkbar.