Beschränkte Kostenvorteile und gleichzeitig erhöhtes Prozesskostenrisiko Nach Artikel 93 Absatz 1 ZPO werden für die Ermittlung des Streitwertes die geltend gemachten Ansprüche zusammengerechnet. Entsprechend profitieren die Beteiligten angesichts der degressiven Tarife93 für die Prozesskosten von gegenüber der rein individuellen Geltendmachung proportional günstigeren Tarifen. Solchen Kostenvorteilen stehen jedoch Kosten für die Prozessorganisation und -administration gegenüber, die diese bereits wieder aufwiegen können.94