Abtretung verschiedener Ansprüche einer Vielzahl von Personen ein einziger Kläger die Ansprüche gebündelt geltend macht.78 Insbesondere bleibt die Rechtsdurchsetzung auch in diesen Fällen stets auf jene Personen bzw. Ansprüche beschränkt, die Gegenstand des Prozesses sind.79 Daher sind subjektive und objektive Klagenhäufung zur Durchsetzung von Massen- und Streuschäden gerade aus den folgenden Gründen nur beschränkt als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes tauglich:80