nur KOLBA, Rechtsdurchsetzung, S. 459. 72 Im Jahr 2007 wurde ein Ministerialentwurf zur Einführung von Gruppen- und Musterverfahren vorgelegt, welcher einerseits ein Gruppenverfahren zur Klärung gemeinsamer Tat- und Rechtsfragen vorsah, wenn mindestens drei Gruppenkläger mindestens 50 Einzelansprüche gegen dieselben Beklagten geltend machen, und andererseits die Möglichkeit eigentlicher Musterverfahren für im Konsumentenschutz klageberechtigte Verbände (vgl. Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden [Zivilverfahrens-Novelle 2007], 70/ME [XXIII.