Zwar führen subjektive und objektive Klagenhäufung zu Ersparnissen bei den Prozesskosten, insbesondere bei einheitlicher Prozessvertretung. Grundsätzlich führt aber jeder Streitgenossene den Prozess unabhängig von den anderen Streitgenossen. Auch bei der objektiven Klagenhäufung ist über jeden einzelnen Anspruch eigenständig zu entscheiden. Eine kollektivierte Streiterledigung resultiert lediglich dann, wenn gestützt auf eine