3.1.4 Bewertung und Folgerungen Subjektive und objektive Klagenhäufung stellen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in der Form des Individualrechtsschutzes dar und sind in zahlreichen, mit dem schweizerischen Recht vergleichbaren Rechtsordnungen in ähnlicher Form bekannt:76 Einerseits ist eine subjektive Klagenhäufung (Streitgenossenschaft) möglich, indem mehrere Personen gemeinsam klagen und damit gewisse prozessuale und finanzielle Erleichterungen erwirken können, was zu einer gewissen «Kollektivierung» führt.